Bedürfnis

ist allgemein der Mangel sowie der darauf gegründete Wunsch der Abhilfe. Öffentliches B. ist ein das öffentliche Interesse beeinträchtigender Mangel und die Notwendigkeit, diesem im Interesse der Allgemeinheit abzuhelfen. Das öffentliche B. wird bei der Bedürfnisprüfung berücksichtigt.




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