Beförderungsbedingungensind vertragl. od. gesetzl. Vorschriften, die bei Beförderung als vereinbart gelten u. vom Beförderungsunternehmer und Beförderten einzuhalten sind; bei Nichtbeachtung durch letzteren kann Beförderung abgelehnt werden. Verstösse gegen B. sind u. U. mit Geldbusse bedrohte Ordnungswidrigkeiten.
Weitere Begriffe : Dienstzeit | ENISA | Arbeitsamt, internationales |
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