Beförderungsdiebstahlwar der früher strafbare schwere Diebstahl von Sachen, die sich auf öffentlichen Wegen oder in öffentlichen Verkehrsanstalten befinden (§ 243 Abs. I Nr. 4 StGB alte Fassung); heute i. d. R. nur noch als einfacher Diebstahl strafbar.
Weitere Begriffe : Mietbeihilfen | Scheinurteil | Korporationen |
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