Berlinklausel Da das GG nicht in West-Berlin gilt, müssen Gesetze der Bundesrepublik vom Berliner Abgeordnetenhaus übernommen werden, wenn sie in West-Berlin in Kraft treten sollen. Wenn der Bundesgesetzgeber die Übernahme will, bringt er das durch die B. im Gesetz zum Ausdruck. Wortlaut der B.: "Dieses Gesetz gilt nach Massgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Oberleitungsgesetzes auch im Land Berlin." Die B. ist in fast allen Bundesgesetzen, die nicht das Wehrwesen betreffen, enthalten.
Weitere Begriffe : Rauchen am Arbeitsplatz | Sozialversicherungsrente | Parteiprozess |
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