Berufliche Schulenist der Sammelbegriff für die berufsbezogenen (Gegensatz: allgemeinbildende) S.; dazu gehören Berufsschulen, Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Fachakademien. Das berufl. Schulwesen ist landesrechtlich geregelt; vgl. Art. 11 ff. bayer. G über das Erziehungs- und Unterrichtswesen i. d. F. v. 31. 5. 2000 (GVBl. 414, ber. 632) m. spät. Änd.
Weitere Begriffe : liberaler Strafprozess | Blutgruppenbestimmung | dolo agit qui petit quod statim redditurus est |
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