Beschimpfen

(§ 90a StGB) ist die nach Form oder Inhalt besonders verletzende Kundgebung der Missachtung eines ändern.




Vorheriger Fachbegriff: Bescheidungsurteil | Nächster Fachbegriff: Beschimpfung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen