Besitzmittler der die tatsächliche Gewalt über eine Sache (Besitz) für einen anderen (den Besitzherrn, mittelbarer Besitz) ausübende unmittelbare Besitzer (z. B. Mieter gegenüber Vermieter).
Weitere Begriffe : Ehelicherklärung | Leuchtzeichen | Eindruckstheorie |
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