Bestimmungsvermächtnisein Vermächtnis, bei dem der Erbe oder ein Dritter bestimmen soll, wer von mehreren Personen den vermachten Gegenstand erhält oder welcher von mehreren Gegenständen vermacht sein soll (§§ 2151 bis 2153 BGB).
Weitere Begriffe : Telekommunikationsgesetz | Etablissementbezeichnung | Arretierung |
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