Betriebsgefährdung Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs durch Eingriffe beeinträchtigt und dadurch Leib und Leben eines anderen oder erhebliche Sachwerte gefährdet, wird wegen B.
Weitere Begriffe : Lehrherr | Gewahrsamsvermutung | Wertpapierrecht |
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