Beweisgebühr(§31 I Nr. 3 BRAGO) ist die für die Vertretung im Beweisaufnahmeverfahren oder bei der Anhörung oder Vernehmung einer Partei nach §613 ZPO anfallende Rechtsanwaltsgebühr (entfällt seit 1. Juni 2004).
Weitere Begriffe : Schüler | Ausgleichswert | Wahrheitspflicht |
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