Bodenkredit ist das Darlehen (Kredit), das durch ein Grundstück oder mehrere Grundstücke abgesichert ist (vgl. §§ 1113 ff. BGB, Realkredit). Der B. wird von besonderen privatrechtlich oder öffentlich- rechtlich organisierten Bodenkreditinstituten gewährt, welche die erforderlichen Darlehensmittel durch die Ausgabe von Pfandrechten beschaffen. Die wichtigsten Sicherungsmittel sind Grundschuld und Hypothek. Lit.: Bonhage, B., Schweizerische Bodenkreditanstalt, 2001
Weitere Begriffe : Miete | Rechtsnachfolge | Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung |
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