BrennstoffzelleB. ist eine Anlage, in der Strom und Nutzwärme erzeugt werden (§ 3 II des Gesetzes zur Förderung der KraftWärme-Kopplung). Die Markteinführung der B. ist ein Ziel dieses G.
Weitere Begriffe : Teilkündigung | Verwaltungswissenschaft | Richterliches Prüfungsrecht |
MMnews
|