Buchmacherschließen gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde ab oder vermitteln solche. Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig. Auch die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen bzw. vermittelt werden sowie die Personen, derer sich der B. dabei bedient, müssen genehmigt werden (Buchmacherkonzession). Rennwett- und Lotteriesteuer.
Weitere Begriffe : Alterssicherung der Landwirte | Münzregal | Scheingeheißperson |
MMnews
|