Bund der Krankenkassen neuer Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund des GKVWSG. Ab 2009 als neue Körperschaft öffentlichen Rechts nach § 217 a SGB V eingeführt. Der Bund der Krankenkassen löst die bisher exisiterenden sieben Spitzenverbände wie AOK-Bundeverband, Bundesverband der Angestellten-Ersazkassen etc, vgl. §§ 212
Weitere Begriffe : Raten-Wechsel | Gemeinsamer Markt | Unterbringungsverfahren |
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