Bund der Krankenkassen

neuer Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund des GKVWSG. Ab 2009 als neue Körperschaft öffentlichen Rechts nach § 217 a SGB V eingeführt. Der Bund der Krankenkassen löst die bisher exisiterenden sieben Spitzenverbände wie AOK-Bundeverband, Bundesverband der Angestellten-Ersazkassen etc, vgl. §§ 212
SGB V a. F., ab und soll deren Aufgaben zentral sowie durchsetzungsfähiger bündeln.




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