Bundesverwaltungsamt

ist die selbständige Bundesoberbehörde für verschiedene Bundesaufgaben (z.B. Ausländerwesen, Bundesausbildungsförde- rung, Staatsangehörigkeit).

Das B. ist eine selbständige Bundesoberbehörde und nimmt die ihr durch Gesetz zugewiesenen besonderen Verwaltungsaufgaben des Bundes aus verschiedenen Sachgebieten wahr (z. B. Staatsangehörigkeit, Ausländerwesen, BAföG). Vgl. G über die Errichtung des B. v. 28. 12. 1959 (BGBl. I 829) m. spät. Änd.




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