Coaching
Im Arbeitsrecht :
Hierunter wird die Beratung und Begleitung von AN unter vier Augen in der Arbeitswelt verstanden. Das C. kommt vor als arbeitsbegleitende Beratung unter Hinweisen (Training - an - the Job -) und als Kontrolle zeitgerechter Aufgabenerledigung (Supervision). Das C. wird durch Mitarbeiter des Unternehmens und durch Unternehmensberater durchgeführt.
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