(lat. [N.]) Erbengemeinschaft des römischen Rechts
Vorheriger Fachbegriff: Consolidator | Nächster Fachbegriff: constitutio
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Totalverweigerer | Auskunftsverweigerung | Grundstücksverkehrsgesetz
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews