(lat.) Verschulden bei der Überwachung - eines Gehilfen -, Verrichtungsgehilfe
Vorheriger Fachbegriff: culpa in contrahendo (c i c ) | Nächster Fachbegriff: Culpa in eligendo
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Hauptmängel | Selbstgefährdung, bewusste | Schiedsamt
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews