Fingerschau, Fingerabdruck Lit.: Oppermann, K., Der daktyloskopische Identitätsnachweis, 2000
Fingerschau.
ist die vergleichende Untersuchung eines am Tatort einer Straftat gefundenen Fingerabdrucks mit dem eines Beschuldigten, dem ein solcher gem. § 81 b StPO abgenommen werden darf. Sie basiert auf der Tatsache der biologischen Unregelmäßigkeit in den Papillar-Linien von Fingern und Händen.
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