diplomatisches GepäckKuriergepäck. Darf nur amtliche und für den Dienstgebrauch bestimmte Gegenstände beinhalten und nicht von den Behörden des Residenzstaates geöffnet oder zurückbehalten werden.
Weitere Begriffe : Vaterherrschaft | Täterschaft, Fahrlässigkeitsdelikte | Sonnenblendung |
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