Displaced Person (DP)

Ausländer

nichtdeutsche Personen, die sich 1945 bei Kriegsende als Verschleppte (bes. als Zwangsarbeiter) oder als Flüchtlinge im Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches befanden. Sie wurden den Besatzungsmächten unterstellt und grösstenteils in ihre Herkunfstländer zurückgebracht. Die Rechtsstellung der in der BRD verbliebenen D. p. wurde durch das G über die heimatlosen Ausländer geregelt.

nannte man nichtdeutsche verschleppte Personen und Flüchtlinge, die sich bei Ende des 2. Weltkrieges (insbes. als Zwangsarbeiter) auf dem Gebiet des früheren Deutschen Reiches befanden. Ihr Status wurde durch das Ges. über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. 4. 1951 (BGBl. I 269) geregelt.




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