E-Geld-Geschäft

ist ein Bankgeschäft und umfasst die Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld (§ 1 I S. 2 Nr. 11 KWG). Das KWG sprach früher vom Geldkarten- und Netzgeldgeschäft.




Vorheriger Fachbegriff: E-commerce | Nächster Fachbegriff: E-mail


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen