E-Geld-Geschäftist ein Bankgeschäft und umfasst die Ausgabe und Verwaltung von elektronischem Geld (§ 1 I S. 2 Nr. 11 KWG). Das KWG sprach früher vom Geldkarten- und Netzgeldgeschäft.
Weitere Begriffe : Garotte | Schickschuld | Europäische Genossenschaft |
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