Ediktalzitationist im gelehrten Prozessrecht die öffentliche Ladung des Beklagten vor das Gericht, die vor allem bei unbekanntem Aufenthalt des Beklagten zulässig ist (z. B. 2001 Holger Pfahls). Lit.: Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005
Weitere Begriffe : Burgfriede | Schleppen von Fahrzeugen | ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit |
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