Ehrenrecht

ist das mit besonderer persönlicher Wertschätzung verbundene Recht (z.B. Wahlrecht). § 45 StGB lässt eine eingeschränkte Aberkennung bzw. einen Verlust von Rechten (Amtsfähigkeit, Wählbarkeit, Stimmrecht) als Folge einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu.




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