EinfriedungWer unbefugt über Äcker, Wiesen, Weiden oder Schonungen, die mit einer E. versehen sind, geht, fährt, reitet oder Vieh treibt, begeht eine Übertretung nach § 368 Nr. 9 StGB.
Weitere Begriffe : Trunkenheit im Verkehr | Widerspruch | Job-Vermittlung |
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