ist beim schweren Diebstahl eine u. U. mit höherer Strafe bedrohte besondere Art der Ausführung. Als E. gilt nicht nur heimliches Eintreten, sondern auch offenes Hineinkommen unter falschem Vorwand.
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Weitere Begriffe : Kreditverleumdung | Vollmachtmissbrauch | Informationssystem
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