Einzelhaft von anderen Gefangenen abgesonderte Unterbringung eines Häftlings. Freiheitsstrafe darf in E. vollzogen werden, wenn das Verhalten des Gefangenen dies erfordert. Ohne seine Zustimmungdarf sie nicht über 3 Jahre dauern, § 21 Abs. 2 StGB.
Weitere Begriffe : ambulante Maßnahmen | Unterscheidungskraft | Technische Anleitung (TA) |
MMnews
|