Elektronische Aktenführungist nach Maßgabe der §§ 110-110 e OWiG möglich, wenn die BReg oder eine LReg sie für ihren Bereich zugelassen hat. Die Zulassung kann auf einzelne Behörden, Gerichte oder Verfahren beschränkt werden.
Weitere Begriffe : Eidesunfähigkeit | Klagegegner | Abberufung von Diplomaten |
MMnews
|