Empfehlung(§ 675 II BGB) ist der Vorschlag eines Verhaltens. Die E. ist keine Willenserklärung. Sie verpflichtet als solche nicht den Empfehlenden zum Ersatz des aus ihrer Befolgung entstehenden Schadens.
Weitere Begriffe : Einheitswerte | Bereitstellungsbescheid | allgemeines Verfügungsverbot |
MMnews
|