Enquete

Untersuchung

(franz. "Erkundigung"), die Ermittlung von Tatsachenmaterial zur Vorbereitung sozial- oder wirtschaftspolitischer Massnahmen des Staates. Nach § 74a seiner Geschäftsordnung kann der Bundestag eine E.-Kommission einsetzen.




Vorheriger Fachbegriff: Enquêterecht | Nächster Fachbegriff: Enquetekommission


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen