Entkriminalisierung des Strafrechtsist das Bemühen, die Sanktionen des Strafrechts auf wirklich kriminelles Unrecht zu beschränken. Das 2. Strafrechtsreformgesetz von 1969 hat im Zuge dieser Bestrebungen die frühere Straftatenkategorie der Übertretungen abgeschafft und sie i. d. R. zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft. Seitdem kennt das StGB nur noch die Zweiteilung der Straftaten in Verbrechen u. Vergehen.
Weitere Begriffe : More Economic Approach | bona fides | Betreuungspflichten der Sozialleistungsträger |
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