Entscheidungseinklang, internationalerLeitprinzip des IPR. Dieser ist verwirklicht, wenn die Rechtsverhältnisse im Falle eines Anwendungskonflikts gleichermaßen beurteilt werden, unabhängig davon, in welchem Staat der Fall entschieden wird.
Weitere Begriffe : Mobilitätshilfe | Lerntheorien | Dauernutzungsrecht |
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