Ermessensreduzierung(Ermessensreduktion) ist die Einschränkung des Ermessensspielraums durch die besonderen Umstände des bestimmten Falls, die so weit gehen kann, dass aus rechtlichen Gründen nur eine einzige Entscheidung in Betracht kommt (Ermessensreduzierung auf null). Lit.: Laub, K., Die Ermessensreduzierung, 2000
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