ErziehungsanstaltGegen einen Jugendlichen kann an Stelle eines Haftbefehls die einstweilige Unterbringung in einer Erziehungsanstalt angeordnet werden; § 72 Abs. 3 JugendgerichtsG.
Weitere Begriffe : Zeugenschutzprogramm | Gesundheitsschädigung | Zeichnungsschein |
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