Europäischer Betriebsratist der auf Grund des Europäischen Betriebsrätegesetzes vom 28. 10. 1996 vereinbarte oder eingerichtete Betriebsrat, der seit 2000 auch mehr als 30 Mitglieder haben kann.
Weitere Begriffe : Eichwesen | Schadensberechnung | Erklärungsbewußtsein |
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