Exilregierung

Regierung, deren Sitz sich im Ausland befindet, weil das eigene Land von einer fremden Macht besetzt oder von einer anderen Regierung beherrscht wird; eine völkerrechtliche Pflicht zur Anerkennung einer E. als legitimer Regierung besteht nicht; die Beherbergung einer E. kann als unfreundlicher Akt behandelt werden.




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