ExilregierungRegierung, deren Sitz sich im Ausland befindet, weil das eigene Land von einer fremden Macht besetzt oder von einer anderen Regierung beherrscht wird; eine völkerrechtliche Pflicht zur Anerkennung einer E. als legitimer Regierung besteht nicht; die Beherbergung einer E. kann als unfreundlicher Akt behandelt werden.
Weitere Begriffe : Doppelbestrafung, Verbot der | petitorische Einwendungen | Internationaler Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte, IpwskR |
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