Explosionist die durch einen chemischen oder physikalischen Vorgang verursachte, Zerstörungen bewirkende plötzliche Volumenvergrößerung einer Sache. Das Herbeiführen einer E. durch Freisetzen von Kernenergie oder anders, namentlich durch Sprengstoff, ist strafbar, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden (§§ 307f. StGB). Streitig ist, ob hierzu auch ähnliche Erscheinungen (Implosionen) und Kleinexplosionen gehören.
Weitere Begriffe : aggressiv | Strassenanliegerbeitrag | Erfassung |
MMnews
|