Fachschaftist die Organisation der Studenten eines Fachbereichs. Zu ihren Aufgaben gehört die Wahrnehmung der wahren Interessen der Fachstudenten, nicht die Wahrnehmung der persönlichen Interessen der Fachschaftsorganmitglieder. Ihre Organe sind Fachschaftsversammlung, Fachschaftsrat und Fachschaftssprecher. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007; Müller, UDie rechtliche Stellung der Fachschaften, 1997
Weitere Begriffe : Opferrechtsreformgesetz | Iustum pretium | Schließfach |
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