Fiktionstheorie ist die Theorie zur juristischen Person, die davon ausgeht, dass für die Zuordnung herrenloser Rechte die juristische Person durch Fiktion geschaffen werden müsse. Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
Weitere Begriffe : Verbandskörperschaft | Ausreisevisum | Regierungsakte |
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