Fragestunde nach § 111 der Geschäftsordnung des Bundestags die Stunde eines Sitzungstages, in der mündliche Anfragen an die Bundesregierung gestellt und von dieser beantwortet werden; die Antwort ist zur Kenntnis zu nehmen, wobei jedoch Zusatzfragen erlaubt sind. Eine F. muss mindestens einmal im Monat, sie soll i. d. R. einmal in der Woche stattfinden.
Weitere Begriffe : Platzverweisung | Austauschvertrag | Hessen |
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