Fragestunde

nach § 111 der Geschäftsordnung des Bundestags die Stunde eines Sitzungstages, in der mündliche Anfragen an die Bundesregierung gestellt und von dieser beantwortet werden; die Antwort ist zur Kenntnis zu nehmen, wobei jedoch Zusatzfragen erlaubt sind. Eine F. muss mindestens einmal im Monat, sie soll i. d. R. einmal in der Woche stattfinden.

(§105 GeschOBT) ist die besondere Zeit der Bundestagssitzung, in der jeder Abgeordnete berechtigt ist, kurze Anfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu stellen und die Bundesregierung, wenn sie antwortet, zur Wahrheit verpflichtet ist. Lit.: Geck, //., Die Fragestunde, 1986

Anfragen (des Parlaments).




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