Freikörperkulturabgekürzt FKK, auch Nacktkultur, Nudismus oder Naturismus; das unbekleidete gemeinsame Sonnenbaden sowie Freiluft- und Wassersport treiben von beiden Geschlechtern jeden Alters. Als solche gesetzlich nicht verboten, kann aber wegen der Art ihrer Ausübung gegen Strafgesetze verstoßen, insbes. bei Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Weitere Begriffe : Grausame Behandlung | evaluieren | Zusicherung im Verwaltungsverfahren |
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