Fremdbesitz
Siehe auch: Besitzarten
Besitz.
ist der Besitz einer Person, die eine Sache als einer anderen Person gehörend besitzt (z.B. Mieter). Der F. steht im Gegensatz zum Eigenbesitz. Entscheidend ist der erkennbare Wille des Besitzers. Lit.: Ernst, W., Eigenbesitz und Mobiliarerwerb, 1992
Besitz.
Fremdbesitz
Besitzer, der eine Sache in Anerkennung fremden Eigentums besitzt. Ob derjenige, für den der Fremdbesitzer besitzt, tatsächlich Eigentümer ist, ist nicht entscheidend. Maßgeblich ist allein die Willensrichtung des Fremdbesitzers. Fremdbesitzer kann daher auch der Eigentümer einer Sache sein, wenn er fälschlicherweise einen anderen für den Eigentümer hält und den Besitz in Anerkennung des vermeintlichen Eigentums des anderen ausübt.
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