Friedensgeld

Im Mittelpunkt des Strafrechts im fränkischen Reich standen als Strafe Wergeid und Busse, die beide an den Verletzten und seine Sippe fielen. Daneben aber wurde noch ein F. als Quote der Busse gefordert, das an den Staat fiel. Das F. zeigt, dass der Friedensbruch auch die staatliche Ordnung anging. Es war eine reine Geldstrafe, von dem ein Drittel der König erhielt.




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