Frischzellensind tierische Zellen oder Gemische von tierischen Zellen oder Zellenstücken in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand. Es ist verboten, bei der Herstellung von Arzneimitteln, die zur Injektion oder Infusion bestimmt sind, F. zu verwenden. Die Einzelheiten regelt die FrischzellenVO v. 4. 3. 1997 (BGBl. I 432).
Weitere Begriffe : Unmittelbare Stellvertretung | Privilegierte Straftat | Vererbung von Sozialleistungsansprüchen |
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