Fristwechsel

Ein Wechsel, der innerhalb einer angegebenen Frist fällig werden soll ("Zahlen Sie bis zum 31. 3."), ist nichtig.




Vorheriger Fachbegriff: Fristversäumung | Nächster Fachbegriff: Fron


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen