GATS

(engl., General Agreement on Trade in Services) Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (1947), WTO (1994) Lit.: Fuchs, P., Das allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen, 2003

(engl.: General Agreement on Trade in Services; Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen). Im Rahmen der Übereinkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation WTO vom 15. 4. 1994 wurde auch das GATS vereinbart. Darin verpflichten sich die Mitgliedsstaaten hinsichtlich aller Maßnahmen, den Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern eines anderen Mitgliedsstaates sofort und bedingungslos eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als diejenige zu gewähren, die sie den gleichen Dienstleistungen oder Dienstleistungserbringern eines anderen Landes gewähren. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt überdies jeder Mitgliedsstaat den Dienstleistungen und den Dienstleistungserbringern eines anderen Mitgliedsstaates eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als die, die er seinen eigenen inländischen Dienstleistungen und Dienstleistungserbringern gewährt. Ziel des GATS ist eine Liberalisierung des weltweiten Austausches der Dienstleistungen. Das GATS trat für Deutschland am 1. 1. 1995 in Kraft.




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