GefälleEin Gefälle wird durch Zeichen 108 kenntlich gemacht. Die Gefällstärke wird in Prozentzahlen angegeben (z. B. 11%) und ermahnt zum Einlegen eines kleineren Ganges, eventuell zum Bremsen.
Weitere Begriffe : Rechte, grundstücksgleiche | Erststimme | Selbstgefährdung oder -schädigung, eigenverantwortliche |
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