GefahrgutG. ist ein Stoff oder Gegenstand, von dem auf Grund seiner Eigenschaften oder seines Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können (§ 2 G.-BeförderungsG; Beförderung gefährlicher Güter). S. a. Gefahrstoffe.
Weitere Begriffe : Grundregel des Verkehrsrechts | Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte | Kartengeld |
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