Aufrechnung. ist bei der Aufrechnung die Forderung des (aufrechnenden) Schuldners (§ 387 BGB) und allgemein die einer Forderung gegenüberstehende Forderung. Aufrechnung.
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Weitere Begriffe : Grenzzeichen | Lohn im Strafvollzug | Wechselmahnbescheid
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