Gehalt
das Arbeitsentgelt des Angestellten.
Im Arbeitsrecht:
Arbeitsentgelt.
ist im Recht der Dienstleistungen das Entgelt für die Tätigkeit der Beamten und Angestellten. Es ist Gegenleistung. Ihm entspricht im Arbeitsverhältnis der Lohn der Arbeiter. Lit.: Zander, E., Handbuch der Gehaltsfestsetzung, 5. A. 1990; Hanau, P./Arteaga, M., Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersversorgung, 1999
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